Corona Update (aktualisiert 17. August 2021)

Eine Zusammenfassung für Hochzeiten in NRW

Hochzeiten und Feiern in NRW wieder erlaubt (bei niedriger Inzidenz)

Es gibt einen neueren Artikel zum Thema Corona & Hochzeit 2022

Update vom 17. August 2021: Und wieder ändern sich die Regeln deutlich. Mit der neuen, insgesamt deutlich vereinfachten Corona-Schutzverordnung (gültig ab dem 20. August) gibt es in NRW nur noch einen relevanten Indizienwert, den Wert 35. Alle anderen Werte entfallen, womit auch mein mühevoll gebauter Rechner weiter unten nutzlos wird. Doch bleiben wir optimistisch, für die meisten Hochzeiten in NRW sollte die neue Schutzverordnung als große Erleichterung verstanden werden.

Anstelle der verschiedenen Inzidenzwerte tritt die sogenannte 3G-Regel (3G = Geimpft, genesen, getestet), welche ab einem Wert von 35 greift und für diverse Veranstaltungen (unter Anderem Feiern wie Hochzeiten) voraussetzt, dass alle Teilnehmer geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Besonderheit für nicht geimpfte sind hier die verschärften Tests, die für „Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen“, wozu auch alle privaten Feiern mit Tanz gezählt werden, verlangt werden. Hier reichen die bisher gültigen Antigen-Schnelltests (häufig auch Bürgertest genannt) nicht mehr aus, es wird ein negativer PCR Test nötig, der meist um die 80€ kostet und maximal 48 Stunden alt sein darf.

Die vielleicht wichtigste positive Änderung in der neuen Verordnung ist jedoch der Wegfall jeglicher Höchstgrenzen an Teilnehmern auf privaten Feiern. Solange der Wert unter 35 liegt oder die 3G-Regel eingehalten wird (entsprechende Tests für nicht immunisierte Personen) lassen sich private Feiern in NRW ab dem 20. August wieder mit beliebig vielen Gästen feiern.

Mehr Klarheit gibt es nun auch für schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die nun alle ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen wegen als getestete Personen gezählt werden (Schülerausweis benötigt!). Jüngere Kinder, vor Schuleintritt, brauchen keinen Test und werden als negativ getestet gezählt.

Kurzes Fazit zur neuen Verordnung: Hochzeiten und ähnliche Feiern dürfen (zunächst mindestens bis zum 17. September 2021) mit beliebig vielen immunisierten (= geimpft oder genesen) und/oder negativ getesteten Personen stattfinden. Da der landesweite Wert aktuell über 35 liegt, greift die neue sogenannte 3G-Regel bereits. Weiterhin muss individuell geschaut werden, ob die geplante Hochzeit eine private Feier oder Party (private Feier mit Tanz) darstellt. Für ein geselliges Festessen mit festen Plätzen wird weiterhin nur ein einfacher Antigen-Schnelltest verlangt, für eine Party mit tanzenden Gästen ein PCR-Test.

Update vom 23. Juni 2021: Seit ein paar Wochen konnte ich wieder einige größere Hochzeitsfeier begleiten und fotografieren (mehr Infos dazu auf der Seite Hochzeitsreportage NRW). Doch obwohl in der Zwischenzeit eine weitere Inzidenzstufe 0 (unter 10) eingeführt wurde, gelten ab kommender Woche in NRW wieder genau die Regelungen unten wie im Mai. Denn ab Montag, den 26.07.2021, gilt in NRW die Landesinzidenzstufe 1, weil zuvor der landesweite Inzidenzwert acht Tage lang in Folge höher als 10 gelegen hat.

Ursprünglicher Text vom 26. Mai 2021: Öffnungen? Lockerungen? Ihr habt richtig gehört. Seit Tagen sinken die Zahlen der täglichen Neuinfektionen deutlich. In der Folge tut sich tatsächlich endlich was, die aktualisierte Corona-Schutzverordnung beschäftigt sich seit dem 15. Mai 2021 ausführlich mit mehreren Szenarien von Erleichterungen der aktuellen Regeln. Allerdings geht es seitdem auch ständig hin und her, viele sind irritiert. Was dies für Hochzeiten und private Feiern in diesem kommenden Sommer allgemein bedeutet und warum die lokale Inzidenz hier im Mittelpunkt steht möchte ich hier in einem aktualisierten Beitrag kurz zusammentragen.

Zunächst aber mal eine kleine Anwendung, welche die verschiedenen Faktoren übersichtlich kombiniert. Hier könnt ihr für jede Kombination durch anklicken der einzelnen Punkte erfahren, ob eine Feier in dem geplanten Rahmen voraussichtlich stattfinden kann oder nicht.

Kurz zur Erklärung:

Stabile 7-Tage-Inzidenz: Gibt vor, welche Stufe von Öffnungen/Regelungen gilt und muss zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 7 Tage stabil unter diesem Wert liegen. Eine vollständige, täglich aktualisierte Datei der Inzidenz aller Bundesländer und Kreise gibt es auf der Seite des RKI: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html 

Feier/Party: In der aktuellen Fassung wird ein deutlicher Unterschied gemacht, ob eine private Veranstaltung den Charakter einer Party hat oder nicht. Dies bezieht sich soweit bisher klar wohl besonders auf die Einhaltbarkeit des Mindestabstands über die Gesamtdauer der Veranstaltung hinweg (praktisch nicht möglich bei einer Party mit tanzenden Menschen). Ein geselliges Zusammensein bei Kaffee & Kuchen könnte aber wieder erlaubt sein, genauere Auslegungen dieser Regel folgen hoffentlich in den kommenden Tagen.

Außerdem: Negativtestnachweis und sichergestellte, einfache Rückverfolgbarkeit bleiben Voraussetzung für alle hier genannten Lockerungen.

Die magischen Zahlen 50 und 35 (Vorraussetzungen für deutliche Lockerungen)

Möchte man die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung in Bezug auf Hochzeiten in einem Satz zusammenfassen, so werden bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 größere Feiern ohne den Charakter einer Party wieder möglich, unter einer Inzidenz von 35 sogar wieder richtige Partys ohne die Pflicht, den Mindestabstand einhalten zu müssen.

Diese dynamisch an den lokalen Inzidenzen orientieren Regeln machen größere Feiern überhaupt erst wieder möglich und sind sicherlich eine große Verbesserung gegenüber den starren Verboten der letzten Monate. Für Hochzeiten bleibt dadurch jedoch leider weiterhin eine große Unsicherheit, weil es sich nicht planen lässt, wie die Werte wohl in mehreren Wochen/Monaten aussehen werden. Aktuelle Einschätzungen von Experten sind jedoch sehr optimistisch was den Sommer angeht.

Hochzeiten mit mehr als 100 Gästen wieder möglich?

„Soweit in dieser Verordnung für Zusammenkünfte und Veranstaltungen eine Höchstzahl zulässiger Personen oder Hausstände festgesetzt ist, werden immunisierte Personen nicht eingerechnet. Dies gilt nicht für in dieser Verordnung festgesetzte einrichtungsbezogene Personengren- zen pro Quadratmeter oder Kapazitätsbegrenzungen.“

Eine große Neuerung der letzten Wochen ist, dass immunisierte (=vollständig geimpfte oder genesene) Personen nicht in die Menge der Besucher einer Veranstaltung mit einberechnet werden müssen. So lassen sich durch die mittlerweile schnell steigende Anzahl immunisierter Personen deutlich größere Gruppen realisieren, als die absoluten Zahlen vermuten lassen. Hochzeiten mit deutlich mehr als 100 Gästen werden rücken damit wieder in greifbare Nähe. Es bleibt allerdings noch ein paar Tage abzuwarten, wie weit diese Regelung sich auch auf die Ausnahmen für privaten Feiern anwenden lassen. In der Fassung vom 15.05. wurden immunisierte Personen explizit erwähnt und zusätzlich zu den erlaubten Höchstzahlen gerechnet. In der aktualisierten Fassung ist dieser Hinweis verschwunden und es wird nur noch von „Gästen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit“ gesprochen.

Gastronomie wieder offen, private Übernachtungen in Hotels wieder erlaubt

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 35 sowohl auf regionaler als auch landesweiter Ebene dürfen Außen- und Innengastronomie wieder öffnen, selbst die Testpflicht fällt weg. Bei einer Inzidenz unter 50 besteht für die Innengastronomie weiterhin Test- und Platzpflicht, unter 100 gilt diese sowohl innen als auch außen.

Hotels dürfen bereits bei einer Inzidenz unter 100 wieder für private Gäste öffnen und müssen einzig ihre Innengastronomie auf das Frühstück beschränken. Diese Einschränkung fällt bei Werten unter 50 dann auch weg, sodass die volle gastronomische Versorgung für Gäste wieder erlaubt ist.

Für Hochzeiten und ähnliche Feiern sind dies ausgesprochen gute Nachrichten, da in den letzten Monaten abgesehen von den Beschränkungen der Feiern und Zusammentreffen selbst auch die Versorgung durch Restaurants und Hotels nicht erlaubt war.

Standesamtliche Hochzeiten auch bei höherer Inzidenz weiterhin erlaubt

Explizit erlaubt sind nun standesamtliche Trauungen UND (das ist neu) „Zusammenkünfte unmittelbar vor dem Ort der Trauung“. Hier werden interessanterweise auch keine Angaben zur Anzahl der Personen gemacht. Sollte es hier durch die Städte oder Standesämter keine weiteren Vorgaben geben, könnten größere Empfänge  vor Ort wieder möglich sein.

Die Regeln bei höheren Inzidenzen

Bei Inzidenzen über 100 greift weiterhin die Bundesnotbremse. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte:

  • Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr (mit Ausnahmen)
  • Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind erlaubt für Angehörige des eigenen Haushalts udn eine Person eines weiteren Haushalts.
  • Betrieb der Gastronomie nicht zulässig.
  • Private Übernachtungen nur in Härtefällen zulässig.
  • Private Veranstaltungen grundsätzlich nicht zulässig.

Ich gehe hierzu an dieser Stelle nicht ins Detail, weil unter diesen Bedingungen größere Feiern eh unmöglich sind und kleinere (beispielsweise standesamtliche Trauungen) der Erfahrung nach meist sowieso durch individuelle Regelungen der Ämter und Kommunen geregelt sind.

Persönliches Fazit

Betrachtet man die neuesten Lockerungen, die Entwicklung der Inzidenzen und nicht zuletzt die voranschreitenden Impfungen der letzten Wochen gemeinsam, zeichnet sich für mich ein sehr positives Bild für den bevorstehenden Sommer in NRW. Wir können davon ausgehen, wieder größere Feiern jenseits der 100 Gäste feiern zu können, wie es tatsächlich ja sogar letztes Jahr zwischenzeitlich immer wieder möglich war.

Schwierig ist und bleibt für mich, wie häufig und kurzfristig sich die Regeln immer wieder ändern. Alleine vom 15. bis 26. Mai habe ich mir nun drei verschiedene Fassungen der neuen Schutzverordnung durchgearbeitet. Jede davon hatte einen anderen Ansatz, wie mit privaten Feiern wie eben Hochzeiten umzugehen sei.

An dieser Stelle mein Aufruf zur Mithilfe: Wenn ihr Fehler & Unstimmigkeiten findet oder einfach weitere Fragen zum Thema habt, schreibt mir gerne eine Nachricht. Irgendwas ändert sich beinahe jeden Tag und es ist extrem aufwendig immer den Überblick zu behalten.

“It doesn’t matter who you love, where you love, why you love, when you love or how you love, it only matters that you love!”

― John Lennon

Einfühlungsvermögen. Leidenschaft. Vertrauen. Kunst. Handwerk. Storytelling.

Eine Hochzeitsreportage besteht aus mehr als nur guten Fotos

Fearless Photographers Member Moritz Fähse
Masters of German Wedding Photography Member Moritz Fähse